Miet- und Wohnrecht
Cirka die Hälfte der österreichischen Bevölkerung leben in Eigentum während die andere Hälfte Mieter sind.
Somit ist mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung entweder Mieter oder Vermieter und hat zwingend mit Mietrecht zu tun.
Insbesondere das österreichische Mietrecht ist aber besonders komplex. Es gibt sehr viele rechtlichen Vorgaben, die Vermieter einhalten müssen. Auch den Mietern legt das österreichische Mietrecht einige Pflichten – und natürlich auch Rechte – auf.
Gerne berate und vertrete ich Sie in Ihrer Funktion als Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer von privaten oder gewerblichen Immobilien oder Wohnungseigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit allen Fragestellungen des Miet- und Wohnrechts.
Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Miet- und Wohnrecht umfassen insbesondere:
- Errichtung und Überprüfung von Mietverträgen
- Errichtung und Überprüfung von Pachtverträgen
- Beratung und Vertretung in Mietzins- und Räumungsverfahren
- Beratung und Vertretung in Mietzinsüberprüfungsverfahren vor der Schlichtungsstelle und dem Gericht
- Beratung und Vertretung bei Betriebskostenüberprüfungen
- Kautionsrückforderung
- Begründung vom Wohnungseigentum
- Angelegenheiten der Hausverwaltung
- u.v.m.