Honorar
Faires Honorar
Schlechte oder gar keine anwaltliche Beratung kann teuer werden. Eine gute anwaltliche Beratung hingegen spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
Bei der Abrechnung meiner Leistungen richte ich mich nach den individuellen Anliegen und Bedürfnissen meiner Mandanten.
Erstberatung
Ich biete Erstberatung zu einem fairen Pauschalpreis von € 120,– (zzgl Ust und Barauslagen) an.
Nehmen Sie mit meiner Anwaltskanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. In einem persönlichen Gespräch werden wir einen für Sie passenden Pauschalpreis bestimmen.
Flexible Honorargestaltung
Die anwaltliche Leistung kann entweder als Pauschalhonorar (fixe Pauschale), Stundensatzhonorar (Zeithonorar) oder nach dem Rechtsanwaltstarif sowie als Erfolgshonorar abgerechnet werden.
Bei der Abrechnung meiner Leistungen richte ich mich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Je nach Ihrem Anliegen finde ich im persönlichen Gespräch mit Ihnen die für Sie passende Honorarvereinbarung.
Nehmen Sie mit meiner Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf. In einem persönlichen Gespräch werden wir auch für Sie die passende Abrechnungsmethode finden.
Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, nehme ich als Rechtsanwältin mit Ihrer Rechtschutzversicherung Kontakt auf und kümmere mich um die Rechtschutzdeckungsanfrage. Wenn Ihre Rechtschutzversicherung eine Rechtschutzdeckung gewährt, rechne ich meine Leistungen als Rechtsanwältin direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab.
Nehmen Sie mit meiner Rechtsanwaltskanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.